BMUB – Förderprogram LED–Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze

Das Bundesumweltministeriums (BMUB)fördert Klimaschutzprojekten und LED-Beleuchtung in Kommunen

Das BMUB fördert weiterhin verstärkt Kommunen bei Klimaschutzprojekten beispielsweise beim Einsatz von LED-Beleuchtung bei Innenbeleuchtung, bei Hallen oder bei der Straßenbeleuchtung.

Förderregion: Bundesweit

Programmlaufzeit : 01. Jul. 2016 bis 31. Dez. 2019

Was wird durch das BMUB – Förderprogramm LED–Beleuchtung gefördert:

Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.

Wer wird gefördert:

  • Kommunen und 100% kommunale Verbünde
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
  • Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Hochschulen (außer Volkshochschulen) bzw. deren Träger (auch Länder)
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
  • Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft
  • Behinderteneinrichtungen
  • Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

 

Außerdem: Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel

Hierunter zählen Finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligen Landesrecht zum Beispiel ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen und somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen.
Erhöhte Förderquoten für:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 45 % Förderung bei 70 % Einsparung bzw. bis zu 50 % Förderung bei 80 % Einsparung plus Lichtsteuerung
  • Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 55 % Förderung

Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen:

  • Außenbeleuchtung bis zu 60 % Förderung bei 70 % Einsparung
  • Innen und Hallenbeleuchtung bis zu 70 %

 

Wichtige Fakten zum BMUB – Förderprogramm LED–Beleuchtung :

  • Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
  • Bewilligungszeitraum normalerweise 1 Jahr (Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgewickelt werden= Beginn – Durchführung – Abschluss)
  • Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden
  • Drittmittel (Zuschüsse oder Förderkredite) sind auszuweisen, Eigenbeteiligung mindestens 15%.
  • Maßnahmenbeginn in ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums nachzuweisen.
  • Mehrere Antragsteller sowie Landkreise mit Kommunen können sich zusammen schließen.
  • Fehlerhafte Anträgen können nachgebessert werden!

 

Weitere Informationen:

Projektträger Jülich zum Antragsverfahren:

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

 

Pressemitteilung des BMUB

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