Umweltförderung für LED in Österreich

Kommunalkredit fördert effiziente Energienutzung

Was wird gefördert ?

Umstellung auf LED-Systeme:

  • LED-Beleuchtungssysteme betrieblich genutzt,
  • Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (Glühlampen)
  • Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen

Keine Förderung für Außenanlagen und Werbeflächen!

Wer kann Förderung beantragen ?

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungshöhe ?

  • Abhängig von den installierten Leuchtmitteln und deren Leistung entsprechend Pauschalsätzen.
  • Zuschlag von bis zu 300€ bei Inanspruchnahme einer Energieberatung.
  • Begrenzung auf 30% der umweltrelevanten Investititonskosten.

Vorraussetzung:

  • Gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Systeme/Leuchtmittel muss größer 1 kW sein.
  • Beginn der Förderaktion am 01.März 2011.
  • LED-Systeme müssen CE-Kennzeichnung tragen.

Weitere Information bei Kommunalkredit-Public Consulting.