Kommunalkredit fördert effiziente Energienutzung
Was wird gefördert ?
Umstellung auf LED-Systeme:
- LED-Beleuchtungssysteme betrieblich genutzt,
- Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (Glühlampen)
- Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen
Keine Förderung für Außenanlagen und Werbeflächen!
Wer kann Förderung beantragen ?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderungshöhe ?
- Abhängig von den installierten Leuchtmitteln und deren Leistung entsprechend Pauschalsätzen.
- Zuschlag von bis zu 300€ bei Inanspruchnahme einer Energieberatung.
- Begrenzung auf 30% der umweltrelevanten Investititonskosten.
Vorraussetzung:
- Gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Systeme/Leuchtmittel muss größer 1 kW sein.
- Beginn der Förderaktion am 01.März 2011.
- LED-Systeme müssen CE-Kennzeichnung tragen.
Weitere Information bei Kommunalkredit-Public Consulting.