Seit 2008 wird die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch Städte und Gemeinden gefördert.
Klimaschutz wurde in den letzten Jahren bei Städten und Gemeinden immer wichtiger. Durch die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bzw. eines Teilkonzeptes in diesem Bereich können Zuschüsse in Höhe von 65 % beantragt werden.
Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken. Das sind beispielsweise die eigenen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Abwasser und Abfall.
Es ist auch möglich ein sogenanntes Teilkonzept zu erstellen beispielsweise im Bereich Energie und Technik.
Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.